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   OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - I-24 U 162/11   

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https://dejure.org/2012,4501
OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - I-24 U 162/11 (https://dejure.org/2012,4501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2012 - I-24 U 162/11 (https://dejure.org/2012,4501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2012 - I-24 U 162/11 (https://dejure.org/2012,4501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Aufklärungspflicht des Gewerberaumvermieters über Betriebskostenvorauszahlungen; Mangel des Gewerberaums durch Zugangserschwerung; Verlust des Minderungsrechts; Mängelanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht über zu niedrige Vorauszahlungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslose Aufklärungspflicht des Vermieters über zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht über zu niedrige Vorauszahlungen? (IMR 2012, 189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 834
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erW.et werden kann (BGH, NJW 2004, 2674 m.N.; ZIP 2000, 887, 892).

    Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB erfordert eine Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit (BGH, NJW 2000, 1714).

    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03

    Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).

    Dies erscheint auch deshalb sachgerecht, weil zu den in Frage kommenden Nebenkosten regelmäßig, wie auch hier, Heizkosten und andere Kosten zählen, die in ihrer Höhe verbrauchsabhängig sind, wesentlichen Schwankungen unterliegen können und daher vom Vermieter weder vorherzusehen noch zu beeinflussen sind (vgl. BGH, NJW 2004, 1102).

    Auf die Frage, ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch des Mieters im Falle des Vorliegens einer Aufklärungspflichtverletzung über die Nebenkosten auf Befreiung von den die Vorauszahlungen überschreitenden, dem Vermieter tatsächlich entstandenen Betriebskosten gerichtet ist (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 1102 m.N.; zu den Schwierigkeiten der Schadensbemessung auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 541 a.E.), kommt es nach alledem nicht mehr an.

  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erW.et werden kann (BGH, NJW 2004, 2674 m.N.; ZIP 2000, 887, 892).

    Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angaben richtig und vollständig sein (vgl. BGH, NJW 2004, 2674).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).
  • KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06

    Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann danach hierin zwar ein Mangel der Mieträume liegen (OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1023; KG, NJW-RR 2008, 1042).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 112/09

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Das Bestehen bzw. der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Person des Mieters und dessen für den Vermieter erkennbarer Geschäftserfahrenheit (BGHZ 96, 302, 311).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07

    Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Dazu gehört insbesondere ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck (BGH, NJW 1982, 696; NJW 1981, 2405).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98

    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung;

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 24 U 261/96
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

  • OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung durch

  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80

    Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer

  • LG Berlin, 04.08.2008 - 12 O 812/07

    Mietminderung bei Umstellung des Fernverkehrs am Bahnhof-Zoo in Berlin

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